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Tatort Jugendamt und Familiengericht

Öffentliche Mahnung an Familiengericht und Jugendamt wegen menschliches Versagen

Wie Familiengerichte versagen - Kein Psychoterror gegen Eltern und Kinder

Mein Ziel mit dieser Homepage ist, auf die Arbeit der von Richter Tischer am Leipziger Familiengericht beauftragten Mitarbeiterinnen hinzuweisen, eine effektive Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten und somit meinen Beitrag für eine gerechte Änderung im Sinne des eigentlichen Wohles eines Kindes zu leisten.

Richter, Jugendämter und Gutachter können uns in die Knie zwingen

Wir haben die Wahl - ob wir liegen bleiben - oder wieder aufstehen

Der eigentliche Richter ist immer das Jugendamt. Der Richter ist eine Marionette, ein Büttel des Jugendamtes, das Familiengericht wird immer das tun was das Jugendamt vorgibt. Das erklärt sich bereits dadurch, dass ein Familienrichter überhaupt nicht entscheiden darf, ohne das Jugendamt (als Grundrichter) vorher anzuhören. Alle werden alles unternehmen, zu behaupten, alles wäre nur zum Besten des Kindes und völlig legal. Die Folge sind zersetzte Familien, vaterlose Kinder, verzweifelte Mütter und Großeltern! Und alle machen mit!

Eltern sind keine Verbrecher! Aber warum werden sie von Jugendämtern und Gerichten so behandelt, wenn sie sich wehren? Gerichte verlassen sich in Ihren Entscheidungen immer auf ungeprüfte Aussagen von Gutachtern und Jugendämtern. In wenigen Minuten treffen Sozialpädagogen Entscheidungen oder positionieren sich für einen Elternteil und geben diese Meinung nicht mehr auf, koste es was es wolle.

Maßnahmen der öffentlichen Gewalt

Mit drastischen Worten kritisieren - dieses Recht des Bürgers betont das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich. Es dürfen Mitarbeiter von Behörden auch in Behörden und Verwaltungsvorgängen sogar öffentlich genannt werden! Es ist eine Straftat wenn Würdenträger dieses sogar Untersagen würden insofern die Hauptsache der oder des Mitarbeiters überwiegt. Sprich: Viel zum Thema...dann darf man auch ruhig mal einen Mitarbeiter öffentlich erwähnen! Es ist zu berücksichtigen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört. (1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13)

Falsche Ratgeber im Kampf ums Kind

Wie Familiengerichte versagen

Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Das verlieren Paare nach einer Trennung oft aus den Augen, wenn sie sich vor Gericht ums Kind streiten. Familienrichter sind mit solchen Kämpfen häufig überfordert. Zumal es Menschen gibt, die ihr Geld damit verdienen und ein Interesse daran haben, dass die Prozesse lang und teuer werden.

Demo "Familienrecht" am 16.05.2017 in Leipzig

Der Präsident vom Amtsgericht Leipzig Herr Wolting im Gespräch mit Betroffenen
Der Präsident vom Amtsgericht Leipzig Herr Wolting im Gespräch mit Betroffenen
Foto: Steffen Raabe - Aktivist & Kinderrechtler

Ich bedanke mich bei allen die meine Demo verbreitet und sich Beteiligt haben.
Ein großes Lob an den Präsident vom Amtsgericht Herr Wolting der sich viel Zeit nahm und nicht nur mit mir sondern auch mit allen Beteiligten ausführlich das Gespräch suchte.
Meine Missachtung an das Leipziger Jugendamt, der Leipziger AWO und die Stadt Leipzig, die es nicht nötig haben sich der ihnen gegenüber geäußerten Kritik zu stellen und durch Abwesenheit glänzten.
Euer Steffen Raabe

Die Leipziger Volkszeitung hatte über die Demo am 16. Mai 2017 am Leipziger Amtsgericht berichtet.


Jeder hat ein Widerstandsrecht gegen Willkür ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen

Rechtskräftige Urteile und Beschlüsse ohne Unterschrift


TOP SECRET



Gerichtsverfahren an Familiengerichten finden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, deswegen sind deren Beschlüsse und Urteile nicht nachprüfbar.
Das Gleichheitsprinzip hinkt enorm, wenn Piloten oder Berufskraftfahrer durch digitale Tätigkeitsbeschreiber in der Pilotenkanzel, oder digitalen Fahrtenschreiber kontrolliert werden, um später nachzuweisen, daß alles seine Richtigkeit hatte, oder wo der Fehler lag. Es sollten daher Digitale Prozessbeobachter in Bild und Ton für die allgemeine Rechtssicherheit eingeführt werden.

Es darf nicht zugelassen werden, dass Richter Ihre Urteile und Beschlüsse ohne Ihre Unterschriften rechtskräftig machen und somit z.b. Hausdurchsuchungen, Plünderungen, Pfändungen usw. durchführen ohne richterliche Unterschriften!
Beispiel →Verfügung.pdf
Justizangestellte die nicht über richterliche Kompetenzen verfügen werden vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor und bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Polizei und Behörden folgen diesen Verwaltungsakten.

Diese Praxis Unterschriften von Justizangestellten leisten zu lassen, ist auch beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz üblich.
Antwort.pdf

Die Landesjustizkasse Chemnitz setzt noch einen oben drauf. Hier fehlt bei Personenbezogenen Antworten neben der Unterschrift auch ein Stempel. Dem Schreiben wird ledeglich der Vermerk zugefügt: "Dieses Schreiben wurde mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt und wird deshalb nicht unterzeichnet." »Namenlos.pdf.
Als besonderer Extremfall hier ein Drohbrief der Familienkasse Recklinghausen »Familienkasse.pdf

Auch Sätze wie: "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift" stimmt nicht ganz. Ohne Unterschrift tritt keine Rechtskraft oder Gültigkeit ein. Außerdem verstößt es, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und §37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu suchen. Jeder "Beamte" haftet danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, wenn Richter Urteile, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben. Somit gibt es keine Verantwortlichen, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers fehlt.

Es darf nicht zugelassen werden, dass Richter Urteile/Beschlüsse/Ausfertigungen ohne Unterschrift rechtskräftig machen.

Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten

Norbert Blüm kritisiert deutsche Gerichte - System der Willkür und Arroganz

In seinem neuen Buch "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten" prangert Norbert Blüm Urteile an, die an Zynismus und Tragik kaum zu überbieten sind. Die Justiz in Deutschland nennt er ein "System der Willkür und Arroganz". Sein aktuelles Buch ist den Frauen gewidmet, die vor Familiengerichten gedemütigt werden, den Wehrlosen, die der Raffinesse der "Rechthaber" nicht gewachsen sind, sowie allen, die für Recht und Gerechtigkeit eintreten. Gerade vor Familiengerichten wird gelogen, dass sich die Balken biegen - und niemanden kümmert es.
Manche Richter und Anwälte glauben, sie seien im Niemandsland der öffentlichen Kritik angesiedelt und niemand Rechenschaft schuldig. Gegen diese Zustände erhebt Norbert Blüm Einspruch! Er erfuhr nach und nach, dass es noch mehr Menschen gab, denen von Rechtsanwälten und Richtern in familienrechtlichen Auseinandersetzungen übel mitgespielt wurde.

Gespräche und Recherchen haben ihn in ein mir bis dahin unbekanntes Gelände geführt, in das Familien-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht, also dorthin, wo nach seiner Beobachtung das Recht diesen Namen nicht mehr verdient.

Behördenwillkür auf unterstem Niveau beim Jugendamt

Herausnahme, Inobhutnahme, Entzug des Sorgerechts

Das sind harte Werkzeuge der Jugendhilfe. Trotzdem werden sie immer häufiger angewandt.
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren es 2013 bereits 42123 Kinder. Das ist die höchste Zahl seit Beginn der Statistik 1995. Damit sind es 5936 Kinder mehr als noch ein Jahr zuvor 2013.
In vielfältigen Medienberichten wurde mitgeteilt, dass das Jugendamt Inobhutnahmen "auf Verdacht" unverhältnismäßig lange aufrecht erhält , ohne familiäre Ressourcen zu berücksichtigen. Kinder werden nicht gefragt und langfristig ihren Familien entzogen.
97% der Inobhutnahmen sind NICHT notwendig (Quelle: "Schwarzbuch Jugendamt" von M.-J. Leonhard) und bei den Fällen, wo tatsächlicher Bedarf besteht, hätte eine ambulante Maßnahme völlig ausgereicht.
Die staatlichen Inobhutnahmen haben dazu geführt, daß Deutschland derzeit mit einer Steigerung von 14% weltweit die höchste Quote an Inobhutnahmen hat.
Die Rückführungsquoten im Ausland sind deutlich höher als in Deutschland. Während in Deutschland ca. 10% der Kinder nach Jahren wieder zurück in die Familie kommen, sind es in den USA nach einem Jahr ca. 70% der Kinder.
   Quelle: www.childwelfare.gov

Die Wegnahme (auch die kurzzeitige!) der Kinder ist immer eine Zerstörung der Familie und Entmündigung der Eltern. Die Vereitelung von Umgangsrechten muss unter Strafe gestellt werden.
Das Jugendamt (JA) ist eine Behörde, die die Rechte von Kindern und den Schutz vor physischen und psychischen Schäden garantieren soll. In der Praxis erfüllt das JA diese Aufgabe nicht. In etlichen Fällen haben Beamte des JA die Situation von Kindern verschlimmert, was manchmal sogar deren Tod zur Folge hatte. Dies ist vor allem auf die unzureichenden fachlichen Fähigkeiten und die rechtliche Situation zurückzuführen, die dem JA nahezu unbeschränkte Macht erteilt und gleichzeitig die Beamten von einer wirksamen Kontrolle ausnimmt. Dieser Mangel an Kontrolle führt fast automatisch zu einem Machtmissbrauch und der Verletzung von Menschenrechten. Darüber hinaus überschreitet das Jugendamt häufig seine Kompetenzen, ohne sanktioniert zu werden. Gemäß Artikel. 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs können Beschränkungen des Rechtes der Eltern auf Umgang mit ihren Kindern nur durch die Familiengerichte vorgenommen werden. Das Jugendamt hat keine Befugnis zur Entscheidung oder Anordnung.

Akteneinsicht beim Jugendamt zu bekommen, wird von dessen Geschäftsleitung vehement verweigert. Das Leipziger Jugendamt war zu keiner Zeit bereit, mir Einsicht in angelegte Unterlagen die über mich (Personenbezogene Daten) und den Akten die über die bei mir lebenden Kindern angelegt wurden zu gewähren.
(Akteneinsicht.pdf)
Mitarbeiter vieler Jugendämter in Deutschland verhalten sich oft diskriminierend.
Darüber hinaus verletzen die Jugendämter häufig ohne Notwendigkeit das Grundrecht des Kindes auf Erziehung durch beide Eltern und verletzen ihre verfassungsmäßige Pflicht zum Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG, die Rechte von Kindern und Eltern nach Art. 2, 3 und 5 GG und ihre Pflichten aus § 17 des Sozialgesetzbuches VIII.
Trotz dieser eindeutigen Regel schränkte Frau Sperling vom Jugendamt Leipzig die Besuchsrechte ohne eine solche Entscheidung des Familiengerichts nach Belieben ein oder schließt sie aus.
Mitarbeiterinnen der Jugendämter nutzen konsequent die Methode des Verrats, der Denunzierung und der Nötigung! "Wenn Sie nicht kooperieren und tun was wir sagen, dann sind Sie nicht erziehungsfähig".

Warnung vor Frau Remmler

Diese Mitarbeiterin lässt 15 jährige unter Anwendung unangemessener Gewalt aus der Schule holen und nimmt diese in Obhut. Im Vorfeld gab es keine Besuche bei den Eltern. Zur Verhandlung lies sich Frau Remmler entschuldigen, weil sie keine Zeit hat. Nach Tagelanger Inobhutnahme und anschliesender Übergabe an die Mutter lief die 15 jährige zurück zu ihrem Vater und Schwester. Pfui Frau Remmler sie sollten sich was schämen! So, geht man nicht mit Eltern und deren Kindern um.

Macht Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern Kinder Krank?

Eine Analyse wissenschaftlicher Literatur

Prinz A, Gresser U (2015)
NZFam 21/2015 vom 06.11.2015, 2: 989-995
Jeden Tag werden weltweit Kinder von ihren Eltern getrennt, sei es durch Flucht, Tod, Trennung der Eltern, gerichtliche oder behördliche Maßnahmen.
Ziel der vorliegenden Literaturanalyse war es, zu klären, ob Kinder, die in ihrer Kindheit und Jugend Kontaktverlust zu ihren lebenden Eltern erleiden, über das aktuelle Trauma hinaus länger anhaltende gesundheitliche Folgen zeigen.
Wenn dies so wäre, dann müssten aus ärztlicher Sicht alle denkbaren Maßnahmen ergriffen werden, um einen Kontaktabbruch von Kindern zu ihren Eltern zu verhindern.
Nachfolgend werden die Ergebnisse von sechs wissenschaftlichen Studien, die sich mit der Frage gesundheitlicher Folgen von Kontaktabbruch zwischen Kindern und lebenden leiblichen Elternteilen befassen, bezüglich der Fragestellung dargestellt und bewertet.

Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern führt bei den Kindern zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die lebenslang andauern können.
Kontaktverlust zu leiblichen Eltern führt zu Störungen des neuroendokrinen Stoffwechsels im Erwachsenenalter.
Trennung von leiblichen Eltern in der frühen Kindheit führt zu einem signifikant höherem Risiko, im Erwachsenenalter schwere psychische Erkrankungen, Substanzmissbrauch oder eine Persönlichkeitsstörung zu entwickeln.
Kontaktverlust ist für Jugendliche ein hoher emotionaler Stressfaktor. Kontaktabbruch zu einem Elternteil führt zu ausgeprägten emotionalen Belastungen der Jugendlichen mit Depressionen, Ängsten, Panikstörungen, Alkoholabhängigkeit, Drogenmissbrauch, Phobien und psychosomatischen Beschwerden. Kontaktverlust zu lebenden Eltern wirkt sich dabei deutlich stärker aus als Kontaktverlust auf Grund von Tod.

Verfahrenspflegerin hält sich nicht an fachliche und rechtliche Regeln

Grundlegende Aufgaben und Arbeitsweise einer Verfahrenspflegerin

Zu den grundlegenden Aufgaben des Verfahrenspflegers gehört es, sich einen unmittelbaren persönlichen Eindruck vom Kind zu machen, das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren (§158 (4) FamFG). Es erfordert auch, das Lebensumfeld des Kindes kennen zu lernen und es in diesem zu erleben. Der Verfahrenspfleger verhält sich unvoreingenommen und achtet darauf, dass Verfahrensverzögerungen, die den Interessen des Kindes entgegenstehen, vermieden werden.

Arbeitsweise der Verfahrenspflegerin Frau Thorwarth

Verfahrenspflegerinnen wie Frau Katrin Thorwarth aus Leipzig müssen auf alle erdenkliche Weise bekämpft werden, wenn sie sich nicht nach den fachlichen und rechtlichen Regeln halten.

Frau Katrin Thorwarth aus Leipzig verstößt gegen alle Regeln und Standards einer Verfahrenspflegerin die u.a. von der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V.(BAG) heraus gegeben wurde.

Strafanzeigen

Ich erstattete gegen die Verfahrenspflegerin Frau Katrin Thorwarth mehrere Strafanzeigen.

AZ:
607 Js 1965/07,
309 Js 32858/09,
810 Js 33843/09,
611 Js 13091/10 und
611 Js 6796/11.

Denen wurde keine Folge gegeben.

Familienberatungsstelle Fink e.V.

Aufgabe und Arbeitsweise

Familienberatungsstellen begleiten Kinder und Jugendliche bei der Ausübung ihres Umgangsrechts mit ihren Eltern. Der Begleitete Umgang soll den Kontakt fördern und belastende Situationen verhindern.
Alle Maßnahmen sollen ausschließlich dem Wohle des Kindes dienen.
Der Begleitete Umgang zielt auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt.

Die Leiterin der Familienberatungsstelle Fink e.V. Frau Maukisch aus Leipzig übermittelte dem Familiengericht vorsätzlich einen falschen Bericht über den Ablauf des Begleiteten Umgangs mit meiner Tochter.
Der Versuch des Prozeßbetruges beginnt nicht erst mit der mündlichen Verhandlung, sondern bereits dann wenn vorbereitete Schriftsätze mit wahrheitswidrigen Angaben bei Gericht eingereicht werden und vom Richter zur Kenntnis genommen werden (NStZ 82,6,247-249).

Der Gutachter Irrsinn am Familiengericht hat System

Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören

Fragwürdige Methoden - Schludrige Qualität

Wer darauf vertraut, der Gutachter würde die Dinge wieder ins rechte Licht rücken, die das Jugendamt angeordnet und der Richter bestätigt haben, wird schwer enttäuscht werden. Die Aufgabe des Gutachters besteht nämlich weniger darin, den Kindern oder den Eltern gerecht zu werden als vielmehr dem Jugendamt und Familiengericht eine Legitimation für ihr Handeln zu verschaffen.

Gutachter wie Frau Dr. Dipl.-Psych. Anne Michael aus Leipzig gehören nach § 839a BGB belangt wenn sie Unsinn produzieren. Bevor ein Gutachter überhaupt Hand an die Familie legt, muss ihm klargemacht werden, dass er nicht folgenlos irgendwelchen Murks wird produzieren können. Dem Gericht muss klargemacht werden, welche bestrittenen Tatsachen vorher im Wege der Beweiserhebung im Gerichtssaal geklärt werden müssen, bevor der Gutachter seine Anknüpfungstatsachen nach Gutdünken festlegt.

Urteile und Beschlüsse sind das Papier nicht Wert auf dem sie stehen

Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung

Es wird hiermit die vom Familiengericht Leipzig erbrachte Dienstleistung reklamiert

Das Familiengericht ist der Auftraggeber der Beteiligten, dieses hat von Amtswegen geeignete juristische Schritte gegen beauftragte und einberufene Beteiligte einzuleiten.
wegen:
  • Seelischer Misshandlung minderjähriger Kinder
  • Sorgerechtsmissbrauch
  • Unterstützung Umgangsentziehender Mütter
  • Psychoterror
  • mentale Folter
  • Prozessbetrug            und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten.
Ich Reklamiere die vom Familiengericht Leipzig erbrachte Dienstleistung und vordere mein Geld zurück. Das betrifft alle Ausgaben und Kosten die mir direkt und in folge von Urteilen und Entscheidungen am Familiengericht entstanden sind.

AZ:
• 334 F 02204/05
• 334 F 02328/05
• 334 F 03049/05
• 334 F 00160/07
• 334 F 00426/07
• 334 F 00624/07
• 334 F 02370/07
• 334 F 02293/08
• 334 F 03336/08
• 334 AR 0014/10
• 334 F 00947/10
• 334 F 00815/11
• 334 F 00612/12
• 334 F 02008/13
• 338 F 01895/14
• 334 F 00605/16
• 341 F 00605/16

Ich habe kein Verständnis dafür, dass sich ausgerechnet Juristen auf den Kopf stellen und mit die Füße strampeln, wenn es darum geht, für den Murks aufzukommen den einer ihrer Kollegen verpraktiziert.

Auch die Zahlung einer Angemessenen Entschädigung und Schmerzensgeld an meine Töchter wegen Misshandlung Schutzbefohlener sollte für das Familiengericht selbstverständlich sein.

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