Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Verfahrenspflegerin
wegen Seelischer Misshandlung Schutzbefohlener minderjähriger Kinder
Leipzig, den 06.02.2011
AXX Bxxxxxxxxxxxx e.V.
Blücherstr. 62/63
10961 Berlin
Ihr Zeichen: WIT/ROT 5710/030 Es wird
Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt,
gegen
Die Leiterin Sozialpädagogische Familienhilfe vom
AWO Kreisverband Leipzig-Stadt e.V.
Xxxxxx Straße XX
0xxxx Leipzig
Das Wort
"Kindeswohl"dürfte der Geschäftsleitung sicher ein Begriff sein.
Ihre Mitarbeiterin verstößt gegen alle Regeln und Standards die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V. heraus gegeben wurde.
Die Leiterin Sozialpädagogische Familienhilfe macht sich schuldig der:
- Misshandlung minderjähriger Kinder
- Sorgerechtsmissbrauch
- Unterstützung Umgangsentziehender Mütter
- uneidlicher Falschaussage bei Gericht
- Psychoterror
- Mentaler Folter
- Seelischer Misshandlung minderjähriger Kinder
erweist sich als unfähig Kindeswohlgerecht zu denken und zu Handeln. Sie schädigt mit ihrem Verhalten das Interesse und die Arbeit der Arbeiterwohlfahrt.
Alle drei Geschwister wurden von ihrer Mitarbeiterin teils unter Zuhilfenahme der Polizei gewaltsam getrennt.
Ein Kind lief mehrfach von ihrer Mutter weg und wurde durch tägliche Anrufe ihrer Mitarbeiterin genötigt zur Mutter zurück zu gehen. Das Kind lief später endgültig von ihrer Mutter weg. Ich habe regelmäßigen und sehr intensiven Kontakt mit meiner Tochter.
In meinem Haushalt lebt ein Kind. Als ich das Sorgerecht für das Kind bekam, legte ihre Mitarbeiterin Einspruch ein und mir wurde das Sorgerecht wieder entzogen. Das Kind lief darauf ebenfalls wieder von ihrer Mutter weg.
Zur letzten Verhandlung behauptete ihre Mitarbeiterin wieder vor Gericht, das Kind will von ihrem Vater nichts wissen.
Hier ein paar Angaben der letzten Tage aus meinem Tagebuch: Di. 18. Januar
Meine Tochter hat mich angeschrieben, sie ist wieder allein und ob ich nicht zu ihr kommen kann. Ich bin 18.30 Uhr bei ihr. Wir fahren beide mit dem Auto in das Paunsdorfcenter und essen dort Abendbrot.
Do. 20. Januar
Meine Tochter hat mich angerufen, sie ist allein und möchte abgeholt werden. Ich hole das Kind zu mir, sie hat noch nichts gegessen.
Sa. 22. Januar
Ich bin mit allen drei Töchtern um 19 Uhr in der Stadt verabredet. Wir gehen zu MacDonalds. Die Kinder sagen, dass ihre Mutter den Internetanschluss kündigen will damit ich nicht mehr an ihnen schreiben kann. Meine Tochter sagt mir, ihre Mutter würde sagen ich habe
kein Umgangsrecht mit ihr. Das Kind hat ihre Mutter heute wieder angelogen um sich mit mir treffen zu können.
Mo.24. Januar
Meine Tochter war nach der Schule bei mir, hatte mich aber nicht angetroffen. Sie ist darauf zur ihrer Schwester gefahren. Die Kinder rufen mich an, ob ich zu ihnen kommen kann. Ich bringe für alle einen Döner zum essen mit und wir spielen gemeinsam Mensch-ärgere dich nicht. Meine große Tochter hatte heute mehrfach versucht ihre Schwester anzurufen. Das Kind sagte darauf, ihre Mutter hat am Telefon gesehen das du anrufst und den Hörer einfach liegen lassen ohne abzunehmen. Gegen 20.00 Uhr fahre ich meine Tochter wieder nach Hause.
Do. 27. Januar
Meine Tochter kommt zu mir, ihre Mutter weis es nicht und ist auf Arbeit. Da das Kind wieder kein Abendbrot hatte mache ich ihr Pangasiusfilet mit Kartoffelbrei. Nach dem Essen spielen wir Schach. Meine Tochter sagt, sie kann nicht mehr ins Internet. Ihre Mutter hat den Laptop ins Schlafzimmer getan. Das Zimmer ist jeden Tag verschlossen.
Mi. 2. Februar
Meine Tochter hat angerufen, sie ist wieder allein und möchte abgeholt werden. Wir fahren zu mir und essen Abendbrot. Meine Tochter war heute wieder nicht in der Schule.
Das Kind muss inmitten einer Vielzahl Tiere leben.
Die Leiterin Sozialpädagogische Familienhilfe ist schuld am sozialen Abstieg des Kindes. ist schuld an dauerhafte seelische Schäden aller drei Kinder.
Ihre Mitarbeiterin hat mich in erhebliche Finanzielle Not gebracht.
Eine Kopie dieses Schreibens geht an:
Amtsgericht Leipzig
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Die Geschäftsleitung ist aufgefordert die Arbeit ihrer Mitarbeiterin zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen
Steffen Raabe
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